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prägen

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

prägen

prägen, v.

I eine Münze (I 1) herstellen, insb. einen Schrötling mit dem Präge (I) versehen
  • die preger sullen uf yre eyde ... kein werck pregen danne die werck, die yn werden vorgewegen von unsern zcehinder und bergschriber
    1460 FreibergUB. II 179 Faksimile
  • es soll jeder herr ain visier, wie er uff seinem tail der muntz bregen will, machen lassen und das dem andern zuschicken, damit er die yßen darnach wisse schniden zulassen.
    1501 Wielandt,BadMünzG. 343
  • wir ... bewilligen auch, daß die ... stadt R. sich der munthe gleichermaßen, wie sie die bißhero gehabt, gebrauchen, jedoch mit diesem gedinge, daß vnser bildnuß vnd vberschrift hinfuͤrder ... auf der einen seite gepreget
    1561 RevalStR. II 162 Faksimile
  • seynd allererst in der muͤntzbanck gepraͤget, ausgebruͤt und geschlagen worden
    1670 Abele,Unordn. II 254 Faksimile
  • so daß auch in casu publicæ utilitatis ein stand des reichs, wider dessen universal gesetze eine an der innerlichen guͤte oder guten schrot und korn laborirende muͤntze nicht pregen lassen kan, ob es schon sonst einem absoluten regenten in seinem land zu thun erlaubt ist
    1705 KlugeBeamte I² 509
  • was die von dem dom-capitul praͤtendirte muͤnz-gerechtigkeit anbelanget, daß demselben erlaubt seyn moͤge, auf einer von sr. koͤnigl. majestaͤt muͤnzstetten muͤnze schlagen und praͤgen zu lassen
    1721 HalberstProvR. 152 Faksimile
  • das verbrechen der muͤnzfaͤlschung ist ... nur als vollbracht anzusehen, wenn man einheimische oder auswaͤrtige muͤnzen nicht allein praͤget, sondern auch unter die leute bringet
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 302 Faksimile
  • es sind im muͤnzregal folgende einzelne gerechtsame enthalten: ... das recht, muͤnzen zu praͤgen, ius cudendi monetam
    1803 RepRecht XI 31
  • die dem staatsoberhaupte als solchem allein zukommenden rechte, z.b. das recht, zoͤlle anzulegen, muͤnzen zu praͤgen, steuern auszuschreiben, und andere hoheitsrechte (regalien)
    1811 ÖstABGB. § 1456 Faksimile
II einen Metallgegenstand (metallene Ware) durch ein aufgedrücktes Symbol kennzeichnen
  • sol hinfuͤro auf das gefaͤß, so sie [kannen-giesser] verkauffen, ... eines jeden zeichen, samt des orts, worunter er gesessen, wappen gepraͤget werden
    1666 GothaLO. II 3 Tit. 43 Faksimile (Abschnittsbeginn)

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    prägen

    Deutsches Rechtswörterbuch

    prägen, v. I eine Münze (I 1) herstellen, insb. einen Schrötling mit dem Präge (I) versehen die preger sullen uf yre eyd…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Prägen

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

    Prägen , s. Münze .

  3. modern
    Dialekt
    prägen

    Bayerisches Wörterbuch

    prägen Band 3, Spalte 3,32f.

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Zerlegung von prägen 2 Komponenten

prä+gen

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nachprägen

DRW

nach·prägen

nachprägen, v. etwas mit Hilfe eines Prägeinstrumentes nachmachen allen denjenigen, welche solche muͤntz-staͤdte und oerter, allwo ... faͤls…