Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Prädikat
Prädikat, n.
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wie man sich ordens wegen des titels und prädikats hochmaister ... biß anhero gebrauchtDOrdStat. (1606/1740) 134 Faksimile
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verschidene in votis vorgebrachte rationes und motiven, warum sie, fuͤrstliche, den chur-fuͤrstl. haupt-gesandten das prædicat: excellenz nicht verweigern koͤnnten1645 Moser,StaatsR. 33 S. 471 Faksimile
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in den neuern zeiten ... hat Preussen ... das koͤnigliche prædicat aus eigener macht angenommen1777 Moser,VölkerR. 30 Faksimile
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andere roͤm. catholische souverainen legen einem solchen herrn, auf die davon erhaltene notification, das ihm von dem pabst bewilligte praͤdicat ohne anstand bey1777 Moser,VölkerR. 36 Faksimile
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[der Staatskanzlei wird befohlen,] allen diesen geschlechteren, wann solches von ihnen ... anbegehrt wird, bemeltes praedicat [von] beyzulegen1783 ZBernJV. 90 (1954) 392
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zu den allgemeinen rechten des adels gehört ... der anspruch auf die standesmässigen prädicate1804 Gönner,StaatsR. 73 Faksimile