Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Postroß
Postroß, n.
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die postross durch vile der posten desto weniger bemühet werden und in gnötigen sachen die posten sovil desto pelder von statt kommen mögen1528 Fellner-Kretschmayr II 239 Faksimile
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[Postpatent Ks. Josephs] mit ihren ... post-rossen (als welche bloß zu unserer und des cursus publici bedienung bestellet seynd)1768 Löffler,BadVerkehr 482