Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Postritt
Postritt, m.
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so wird doch kein post-ritt ... in solcher eile eine meile uͤberwinden1689 Valvasor,Krain I 132 Faksimile
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dagegen aber sollten sie die reise-kosten, brieff-porto ... (ausser in den verlangten post-ritten die post-gelter) nichts weiter aufrechnen1707/47 Moser,StaatsR. 30 S. 167 Faksimile
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[Postpatent Ks. Josephs] daß die ... couriers, und andere, so sich des post-ritts gebrauchen, wann sie die ordinari- oder andere extra-ordinari-posten gleich antreffen, doch dieselbe nicht mitnehmen1768 Löffler,BadVerkehr 480
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wenn der landesherr die anlegung neuer posten oder die vermehrung der postritte an einem orte nöthig findet, der reichspostmeister dieser ... anordnung ... folge leisten muss1804 Gönner,StaatsR. 673 Faksimile