Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Postierer
Postierer, m.
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frembd und wegvärtig posstierer ... wagner, fuerleüt unnd sämer ... mögen wol ... gespeisst und getrennckt ... werdenTirolPolO. 1573 Bl. 9v Volltext (und Faksimile)
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soll er die passirenden ... nicht von der ordinari-post-straße ab- ... führen ... und wenn ihm durch ... neben-posten ... unbekandte postierer zugebracht, nicht von ihnen ... befoͤrdert werden1706/38 Hayme 816 Faksimile