Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Posterei
Posterei, f. Poststelle bei der Regierung vgl. Postamt (I) [Maximilian I. stellt sein Erscheinen auf dem Reichstag in Aussicht,] sopald wir als vor steet ewer gehorsam und gegenwürtigkeit zu dem reichstag durch vnser posterey oder ewer pottn vernemen 1511 ZFerd.² 8 (1842) 155 [Hofstaatsverzeichnis:] hofcanzlei und posterei lauft sich laut ains sondern stat monatlich 50 fl. 1528/36 Fellner-Kretschmayr II 155 Faksimile es sollen ... der landmarschlackh ... oder verweser des lands ... endlichen friden ... ohn unser ... willen nit eingehen, sonder ... die ... durch die posterey an uns gelangen las…