Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Polturak
Polturak, m.
Münze im Wert eines halben Kreuzers (I) oder von vier bis sechs Pfennigen (II)
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ein polturack oder bromberger umb vier pfenning, ein einfacher pohlnischer dutich ... umb zwey kreutzer ... außgegeben und eingenommen werden sollen1659 CAustr. II 28 Faksimile
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von der wurztel bekennet der schobel, daß er dieselbe um einen polturacken von einem czekel gekaufft1699 ArchSiebb.² 39 (1913) 729