Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Polizeiobrigkeit
Polizeiobrigkeit, f. Behörde, Gesamtheit der Amtsträger, die mit der Ausübung der Polizeigewalt betraut ist vgl. Obrigkeit (II) fische sollen nicht verkauft werden ... ehe sie von den polizey- oder orts-obrigkeiten jedesmals genau besichtiget ... werden 1616 Bayern/Zobel,Polizei WB. I 469 daß denen leuten die meynung benommen werde, als suche die policey-obrigkeit ihr interesse in der jurisdiction und straf-casse 1746 Zobel,Polizei WB. I 469 wenn die juden-aeltesten sich durch ein attest des policey-directorii oder policey-obrigkeit des orts legitimiren, daß sie die wegschaffung eines dergleic…