Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Pirschregister
Pirschregister, n.
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muß ein solcher [Schreiber] in jagd-sachen die pirsch-register ... bey haͤnden haben, die eingeschickte jagd-rechnung dargegen, und das deputat- und gnaden-wildpraͤt aus den befehlen und bestallungen nachrechnen1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 555