Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pirschherr
Pirschherr, m.
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do kamen die von Rottwil salb sesst geritten zů dem geriecht und battend den [württembergischen] fogt frinthlich, das er des geriechts [über ein Totschlagsdelikt] můßig stůnde, dan es inna zuhorte alls piersheren1. Hälfte 16. Jh. VillingenChr. 40