Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Pioniere
Pioniere (hierzu Tafeln »Pionierdienst I u. II«), Truppen zur Ausführung schwieriger technischer Arbeiten im Felde, bei andern Armeen Genietruppen , oder, nach einzelnen Zweigen ihrer Tätigkeit, Pontoniere, Sappeure, Mineure genannt. Ihr Dienst umfaßt die Befestigung von Stellungen, Herstellung und Unterbrechung aller Arten von Kommunikationen, Bauen und Zerstören von Hindernissen, Brückenbau, Lagerbau, Minenkrieg. Sie sind für Feld- und Festungskrieg unentbehrlich, kommen aber bei letzterm der ausgedehntern und lange vorbereiteten Anwendung massenhafter technischer Hilfsmittel wegen naturgemä…