Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Pilgrimatie
Pilgrimatie, Pilgrimage, f. sehr formenreich, tw. noch nahe der lat. Ursprungsform Wallfahrt, Pilgerfahrt, neben der religiösen Motivation häufig als Strafe für Körperverletzung, Landstreicherei oder ein unsittliches Leben, uU. durchgeführt zugunsten der Person, deren Rechte verletzt wurden, auch als Strafe für eine Stadt, die eine größere Zahl von Personen auf Pilgerfahrt schicken muß; die Pilgrimatie ist tw. ablösbar durch eine Geldzahlung, deren Höhe von der Entfernung und Bedeutung des Wallfahrtsorts abhängt; während der Pilgerschaft genießt der Pilger Schutz vor Rechtsverfolgung (Entschul…