Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
pflichtbegriff m.
pflichtbegriff , m. der begriff der pflicht ( s. 4, c ): der pflichtbegriff ist an sich schon der begriff von einer nöthigung (zwang) der freien willkühr durchs gesetz; dieser zwang mag nun ein äuszerer oder ein selbstzwang sein. Kant 5, 202 ; der mensch erweitert seinen pflichtbegriff über den der schuldigkeit. 216; empfänglichkeit des gemüths für pflichtbegriffe. 225; der kanzelredner fängt in der einleitung mit einer kalten belehrung des verstandes an, die zu beherzigung eines pflichtbegriffes hinweist. 10, 167; indem der dichter ... den gehorsam vor ererbten naturgesetzen mit idealen pflic…