Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
pflegesohn m.
pflegesohn , pflegsohn , m. 1 1) ein unter vormundschaft stehender sohn, pupillus Stieler 2056 , cliens Weismann lexic. bipart. 2, 285 a : zaigten in an, wie si ir kaiser seinem sun .. zu vormündern .. benent hiet; solten darumb .. iren pflegsun beschützen. Aventin. 4, 478, 15 . 2 2) ein sohn im verhältnis zu den pflegeeltern, oder ein schüler im verhältnis zum lehrer und zur schule, alumnus Stieler a. a. o. Heyne an J. v. Müller 140 ; o ihr pflegesöhn ... er ( der lehrer ) verdients, dasz eure zähre rinnt. Hölty 62 Halm; selbst die akademie zu Athen .. scheint stolz darauf gewesen zu sein ...…