Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pflegerei
Pflegerei, f.
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hatt diße statt an alle stifft cläster und pflegereyen gesandt, inen ein summam gelts außm verzinßung zu leyhen1562/63 Alsatia 1858/61 S. 38
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dieweil ... aber diese spennige guͤter inn die hůb der pflegerey zů s. Apollinaris gehoͤrig1574 Frey,Pract. 186 Faksimile
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daß sowohl mit bestellung der verwaltungspersonen alß auch mit deren zugehörigen pflegereyen, schaffnereyen und andern diensten tügliche personen ... angenommen werden1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 491 Faksimile
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weil solches [Register über die Beamten] in allen ... republiquen nicht allein hochnottig erachtet, sondern bei iedweder pfegerei [!] ... vor ein cynosura und richtschnur gehalten wird1686 MHungJurHist. V 2 S. 308
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es soll sich fürterhin keiner keines diensts oder pflegerei gegen niemanden außerhalb dieser obrigkeit unterfahen ... ohne wissen ... der herrschaft1611 WürtLändlRQ. II 193 Faksimile
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diese feldsteußlere nun sollen ... durch das ganze baufeld ... gehen, und sehen, ob der witwen, waisen, und anderer pflegereien eigene ... guͤter zu jeder art recht gebauet1786 AbhFeldsteußler 19
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nicht weniger sind die aemter und pflegereyen , so die raths-persohnen zu versehen pflegen, beeden religions-verwandten ... verliehen1649 DinkelsbühlPriv. 490 Faksimile