Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pferdtauschen
Pferdtauschen, n.
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daß dieselbe [juden] ... auf sonn und feiertägen keinen handel mit vieh und pferd tauschen ... gestatten1680 Schaab,GJudMainz 254 Faksimile
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was in dieser verordnung vom pferdekaufen und verkaufen bestimmt worden, gilt ... auch von pferdetauschen und vertauschen, uͤberhaupt von allen arten von veraͤußerungen und erwerbungen eines pferdes1808 NCCPruss. XII 2 Sp. 452 Faksimile