Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Pferdnergut
Pferdnergut, n. Hofgut eines Pferdners bdv.: Pferdegut das ein ider besitzer eins pferdenerguts in allen funff dorffern uns vor die vier tagepferde frone ides ihares dreissig groschen ... geben sollen 1544 LeipzUnivUB. 577 Faksimile hat euer eheweib ... in einem dißfalls mit euch gerichtlich aufgerichtetem vergleich euch die freye verwaltung und fruchtniessung des ihr eigenthuͤmlich zustehenden pferdnerguthes auf ihre lebenszeit uͤberlassen, wil aber nunmehro diesem vergleich zuwider, solches guth ihrem sohn erster ehe verkauffen [so darf sie dies nicht, weil ihr Mann Verwalter ihres Gutes ist…