Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pferdekarren
Pferdekarren, pl.
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das er iede woch 2 pfertskahren [brantholz] ... angefangen zu hauen1674 SPantaleonUrb. 574 Faksimile
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von den sachen, die zu euer hochwohlgeb. häuslichen notdurft gehören ... soll künftig nichts gefordert ... werden. bei der durchfuhr der pferdekarren oder auf wagen geladenen sachen bitten wir, dem leiter von euer hochwohlgeb. einen schriftlichen ausweis an uns mitzugeben1705 UnnaHeimatb. 83