Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pfarrvikarius
Pfarrvikarius, m.
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expensis der pfahr vicarien1652 Stutz,Abh. XVI/XVII 240
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bey der oberkirchen, [wo der] pfarr vicarius sitzetEnde 17. Jh. Alemannia 19 (1891) 63
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den pfarrvikarien sind bei den aufzug und abgang 10 fl. aus den erledigten pfarreinkuͤnften zu verguͤten1814 RepStaatsVerwBaiern III 286 Faksimile
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die vikarien oder noch nicht angestellten huͤlfspriester. sie sind theils landkapitels-vikarien ..., theils pfarr-vikarien, und zwar diese wieder bestaͤndige, welche von jedem inhaber der pfarrei gehalten werden muͤssen, theils außerordentliche, welche von dienstunfaͤhigen pfarrern nur fuͤr ihre person zur unterstuͤtzung angenommen sind1831 Mohl,WürtStR. II 562 Faksimile