Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Pfarrsynode
Pfarrsynode, f., Pfarrsynodus, m. Versammlung der Synodalen (meist der Pfarrer und eine Anzahl von Rats- oder Bürgerschaftsmitgliedern) zur Beratschlagung über Fragen des Gottesdienstes, Unterrichts und der Disziplin ist solenniter der pfarr synodus nach geschehener treymahl repetirter verkündigung ... gehalten worden 17. Jh. ArchKathKR. 72 (1894) 59 woferne ein geistlicher ohne legitime entschuldigung bei dem pfarr-synodo nicht erscheinet, solle er in eine geldstrafe ... verfallen seyn 1774 SammlBadDurlach II 194 Faksimile wir empfehlen der generalsynode ... schulkonvente, welche sodann mit d…