Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pfarrinventar
Pfarrinventar, n.
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die kirche alda ist für voll wegen des pfarr-inventarii von des verstorbenen pfarrers A.K. verlaßenschaft vergnüget1640 CöllnKons. 432
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das pfarrinventarium [bestehet] aber in allen denjenigen stuͤcken, welche einem jedesmahligen pfarrer zum gebrauch und nutzung uͤberlassen [wurden]1803 Philipp,WBSächsKR. 303 Faksimile
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daß die pfarr-registratur nebst dem uͤbrigen pfarr-inventario, gehoͤrig ausgehaͤndiget worden1738 BrschwLO. I 855 Faksimile
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denen kirchen- und pfarr-inventarien ist in lüneburgischer kirchenordnung ... beweiskraft ausdruͤcklich beygelegt1804 Schlegel,HannovKR. IV 427
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waͤhrend der vacanz liegt es nach der gnadenzeit-verordnung ... den pfarrwitwen und descendenten ob, die pfarr-registratur nebst dem pfarr-inventario sorgfaͤltig zu verwahren1806 Schlegel,HannovKR. V 235