Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pfandserbin
Pfandserbin, f.
-
bey dem hald der Steynaw und Rauden mit allen ihren zugehörungen und genüssen, die meine mutter fraw S. ... in phandsweise und nicht erblic inngehabt und gehalten hat und mich dieselben halde als pfandeserbin nach ihrem abgang angestorben und geerbt seyn1494 SchlesLehnsUrk. I 280 Faksimile