Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pfandschickung
Pfandschickung, f.
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[Übschr.:] von der anleith vnd pfandtschickung. es ist ... am landtgericht lang zeit herkommen, so einer furbott vnd pfannt geschickt hatt, das er alsdann die anleit jn jars fristen ... ausschicken mag, doch also, das es alles im jahr geschehe, vom pfandt anzurechnen; so aber unter dem jahr die anleit nit geschickt wurde, so ist furbott vnnd pfant gefallen, vnd will er etwann erlangen, ... mues er furbott vnd pfant von neuem schicken1536 Lorenz Fries/Senckenb.,KaisG. Anh. 50