Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Petschaftfertiger
Petschaftfertiger, m.
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da ... testierer selbst ... weder sich noch underschreiben noch fertigen möchte, sollen ... zue becreftigung seines testaments zwai sigl oder aber vier petschaftfertiger als zeügen erpetten ... werden1599 NÖLREntw. III 3 § 2