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Petition

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Meyers
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9 in 7 Wb.
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Petition

Bd. 15, Sp. 659
Petition (lat.), Bitte, Gesuch, namentlich an den Monarchen, an Behörden oder an die Volksvertretung; petitionieren, um etwas nachsuchen; Petent, Gesuchsteller; Petitionsrecht, die Befugnis, sich mit Gesuchen an die staatlichen Organe zu wenden. Petitionen gleichlautenden Inhalts werden Kollektivpetitionen, solche mit zahlreichen Unterschriften Massenpetitionen genannt. Das Petitionsrecht ist in vielen Staaten verfassungsmäßig garantiert, soz. B. in England schon durch die Petition of Rights (s. d.) und ebenso in den neuern deutschen Verfassungsurkunden, namentlich seitdem die deutschen Grundrechte von 1848 dieses Recht ausdrücklich, und zwar sowohl den einzelnen Staatsbürgern als auch den Körperschaften und Vereinigungen zugesprochen hatten; auch in Österreich gehört das Petitionsrecht zu den »allgemeinen Rechten der Staatsbürger«. Insbesondere ist den Volksvertretungen diese Befugnis eingeräumt, jedoch ist die persönliche Überreichung meist untersagt. Nach der preußischen Verfassung (Art. 32) und dem österreichischen Staatsgrundgesetz vom 21. Dez. 1867 sind Petitionen unter einem Gesamtnamen nur Behörden und Körperschaften gestattet. Der deutsche Reichstag kann nach Art. 23 der Reichsverfassung Petitionen annehmen und dem Bundesrat oder Reichskanzler überweisen. Nach der Geschäftsordnung des Reichstags (§ 24, 26) besteht für die Prüfung der eingehenden Petitionen eine besondere Petitionskommission. Die Petitionskommission, deren Mitglieder nach achtwöchiger Amtsführung ihren Ersatz durch Neuwahlen beanspruchen können, hat wöchentlich den Inhalt der eingehenden Petitionen durch eine Zusammenstellung zur Kenntnis der Reichstagsmitglieder zu bringen. Im Reichstag selbst werden Petitionen nur dann erörtert, wenn dies von der Kommission oder von 15 Mitgliedern beantragt ist; ersternfalls hat die Kommission über die P. Bericht zu erstatten. Unter allen Umständen muß auf jede P. ein Bescheid des Reichstags erfolgen; Petitionen, die wegen Schlusses der Session keine Berücksichtigung finden konnten, werden den Petenten mit der Anheimgabe zurückgestellt, sie für die nächste Session zu erneuern. Es ist zulässig, aber nicht notwendig, daß eine P. an den Reichstag durch Vermittelung eines Abgeordneten eingereicht wird, während dies in England Brauch und in Österreich (§ 13 der Geschäftsordnung des Reichsrats) Vorschrift ist. Die Volksvertretungen können sich auch selbst mit Petitionen an die Krone wenden. Diesem Zwecke dient unter anderm auch die Form der Adresse (s. d.).
2510 Zeichen · 27 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    petîtiônf.

    Mittelniederdeutsches Wb.

    + petîtiôn , petîcie , f. ( Pl. -n ): Bittschrift, Gesuch, appellâcien und petîcien tô mākende an den dēken tô H. (Hanse…

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Petitionf.

    Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer) · +4 Parallelbelege

    Petition f. ‘Bittschrift, Eingabe, Gesuch, Bewerbung’, spätmhd. (vereinzelt) peticiōn, entlehnt aus lat. petītio (Geniti…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Petition

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Petition (lat.), Bitte, Gesuch, namentlich an den Monarchen, an Behörden oder an die Volksvertretung; petitionieren , um…

  4. modern
    Dialekt
    Petition

    Rheinisches Wb.

    Petition bidătsĭōn  Simm (bei Rottm.); pi-, pətsĭū:n  Prüm-Mürlenb 1860; Pl. -nə(n) f.: Bittschrift.

  5. Spezial
    Petition

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Pe|ti|ti|on f. (-,-en) petiziun (-s) f.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit petition

8 Bildungen · 5 Erstglied · 3 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von petition 2 Komponenten

petit+ion

petition setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

petition‑ als Erstglied (5 von 5)

Petition of Rights

Meyers

Petition of Rights (engl., spr. pitisch'n ŏw raits, »Bittschrift um Rechte«), die Beschwerdeschrift, die das englische Parlament 1628 dem Kö…

Petitionsausschuß

DERW

petition·s·ausschuss

Petitionsausschuß, M., ›für die Entgegen- nahme und Behandlung einer Petition zu- ständiger Ausschuß des Parlaments‹, 1975, s. Petition, Aus…

Petitionschrift

DRW

petition·schrift

Petitionschrift, f. schriftliche Petition ist also diese petitionschrifft in effectu nichts anders dann ein beger, die aufferlegt beschwaͤrd…

Petitionsrecht

DERW

petition·s·recht

Petitionsrecht, N., ›jedermann zustehendes Recht sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an di…

petition als Zweitglied (3 von 3)

Repetition

RDWB1

Repetition f geh. (nicht "репетиция") повторение

Repetition

Pfeifer_etym

repetieren Vb. ‘durch Wiederholung einüben, lernen’, älter auch ‘wiederholen, erneuern’, mhd. repeteren ‘erneuern, auf etw. zurückgreifen’, …

Summaripetition

DRW

summari·petition

Summaripetition, Summarienpetition, f. summarisches (I) Bittgesuch; ua. anstelle einer förmlichen Appellation nit in gestalt einer zierliche…