Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pensionalbuch
Pensionalbuch, n.
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hatt sich aus der [stattsrechnunge] undtt vorigen jharrechnungen, penzionalbuch und anderen posten sonderlich befunden ... das sich die hauptschulde ... auf etzliche tausend thaler erhohett1604 JbWestfKG. 5 (1903) 94