Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Pendelpfeiler
Pendelpfeiler ( Schwingpfeiler ), eiserne Brückenpfeiler, die am Kopf, bez. am Fuß mit den Hauptträgern, bez. dem Fundament gelenkartig verbunden sind. Man unterscheidet Pendelsäulen u. Pendeljoche oder -Wandpfeiler, je nachdem die einzelnen Säulen unverbunden bleiben oder durch senkrecht zur Brückenlängsachse angeordnete Querwände verbunden sind. Sie bezwecken einerseits den für die Zwischenstützen der Brücke erforderlichen Raum auf das Kleinstmaß, anderseits größtmögliche Klarheit in das Kräftespiel der aufgelagerten Eisenkonstruktion zu bringen, indem sie in letzterm ausschließlich lotrecht…