Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Peilapparate
Peilapparate , Vorrichtungen zur Aufnahme des Strombettes für Schiffahrts- und Strombauzwecke, bestehen in der Hauptsache aus einer an einem Schiff hängenden, auf dem Grunde schleppenden Stange ( Peilstange ), die dem Beobachter unmittelbar oder durch eine Übertragung an einem Maßstabe die jeweilige Wassertiefe beim Befahren des Stromes anzeigt. Die Tiefen werden in bestimmten Zeiten oder an gewissen Punkten abgelesen und unter Zuhilfenahme der Stromkarten zu Profilzeichnungen zusammengestellt. Für Schiffahrtszwecke genügt in der Regel die Ermittelung der geringsten Fahrwassertiefen; für Strom…