Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Partiren
Partiren , verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben üblich ist. 1) Für theilen; aus dem Latein. partiri. So wird in dem Salzwerke zu Halle die Sohle partiret, wenn sie in die Kothe vertheilet wird. 2) Betrügliche Kunstgriffe anwenden, durch betrügliche Kunstgriffe erhalten. Die Noth hat ihn partiren lehren, (gelehret,) Matthes. bey dem Frisch. Sich in einen Ort hinein partiren. Sich in jemandes Freundschaft partiren. Etwas heimlich wegpartiren. Sich wegpartiren, wegschleichen. Etwas verpartiren, heimlich verschleppen. Welche insgesammt nur in den niedrigen Sprecharten üblich sind, so wie …