Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Partikularbericht
Partikularbericht, m.
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solle man nicht particular bericht verfassen, sonder einen general bericht1660 JbWien 10 (1952/53) 188
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wenn einmal das cabinet auf einem rechten fuss wäre, so müste dasselbe alle immer nur vor euer mt. vorkommende particularberichte sammeln1773 Kretschmayr-Walter III 52