Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Parlamentsrat
Parlamentsrat, m.
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um aber der grossen fürsten ... ausschweifende gemüther im zaum zu halten, hat man die parlament- oder landschaftsräthe, stände und regierungen gestiftet, von denen nach gewissen gesetzen der monarch oder regent eingeschränkt istvor 1685 MittPfalz 15 (1891) 195
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die buͤrgerschafft in 15000 starck standen in waffen und empfiengen sie [Kgin. Christina von Schweden] vor der stadt ... der herr V. von G., ein parlaments-rath, ihr general colonell war in einem goldenen stuͤck gekleidet1719 Lünig,TheatrCerem. I 49 Faksimile