Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
parlamentarisch
parlamentarisch
Parlament n. ‘aus Wahlen hervorgegangene gesetzgebende Körperschaft eines demokratischen Staates, Abgeordnetenhaus’, mhd. parlament, parlemunt ‘Besprechung, Verhandlung, Versammlung’ (2. Hälfte 13. Jh.), wohl unter Einfluß von mlat. parlamentum ‘(feierliche) Besprechung, Unterredung’ entlehnt aus afrz. parlement ‘Unterredung, (Gerichts)verhandlung, Gerichtshof, Adelsversammlung’, einer Substantivbildung zu afrz. parler, paroler ‘sprechen, reden’ (frz. parler, s. parlieren). Im älteren Nhd. ist Parlament ‘Versammlung des Rates einer Stadt, Vertretung eines Landes, rechtsprechende Behörde oder gesetzgebende Körperschaft’, auch ‘höchster Gerichtshof’. Das ursprünglich der Verwaltungssprache angehörende Wort bekommt seine politische Bedeutung als ‘höchstes gewähltes Staatsorgan, Volksvertretung’ von engl. parliament (aus afrz. parlement), das semantisch auch auf frz. parlement zurückgewirkt hat. Auf deutsche Verhältnisse bezogen, wird Parlament in diesem Sinne erst durch das Frankfurter Parlament (1848) geläufig. – Parlamentarier m. ‘Mitglied eines Parlaments, Abgeordneter’ (2. Hälfte 19. Jh.), nach gleichbed. engl. parliamentarian, das ursprünglich denjenigen bezeichnet, der im englischen Bürgerkrieg (17. Jh.) auf der Seite des Parlaments stand, und in dieser Verwendung schon Ende des 18. Jhs. als Parlamentarier ins Dt. gelangt. parlamentarisch Adj. ‘das Parlament betreffend, vom Parlament gebildet oder ausgehend, in ihm üblich’ (Ende 18. Jh.), nach gleichbed. engl. parliamentary, anfangs auf englische, dann auch auf französische, im Zusammenhang mit der Frankfurter Nationalversammlung auch auf deutsche Verhältnisse angewandt (Mitte 19. Jh.); dazu unparlamentarisch Adj. (selten Ende 18. Jh., häufiger Mitte 19. Jh.), engl. unparliamentary. Parlamentarismus m. ‘Staatsform, bei der das Parlament durch sein Gesetzgebungsrecht, durch die Mitwirkung an der Regierungsbildung und durch Kontrolle der Regierung Einfluß auf die Leitung des Staates besitzt’ (Mitte 19. Jh.), latinisierende Bildung, zunächst mit Bezug auf die damals als vorbildlich angesehene englische Verfassung; vgl. (hiernach oder nach frz. parlementarisme, 1852) jüngeres engl. parliamentarism (1870).