Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Parlamentär m.
Parlamentär m.
Parlamentär m. ‘beauftragter Unterhändler mit dem Feind’, als militärisches Fachwort um 1800 entlehnt (mit formaler Angleichung an Parlament) aus gleichbed. frz. parlementaire, einer Bildung zum Verb afrz. frz. parlementer ‘eine Unterredung führen, verhandeln’, terminologisch auch (zuerst mfrz.) ‘mit dem Gegner unterhandeln’, das selbst von afrz. parlement (s. Parlament) abgeleitet ist.