Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Paritionsurteil
Paritionsurteil, n. u. f.
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zufoͤrderst nach dero ... publicirten parition-urtheil1602 Moser,StaatsR. 40 S. 80 Faksimile
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daß den ausgegangen ... mandato, und den daraus erfolgten paritions-urteln ... gehorsamlich gelebt sey1787 Moser,ForstArch. IX 126
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alle vorstehenden regeln des verfahrens gelten auch bei fiscalischen sachen aͤhnlicher art, nur daß statt der berichts-erforderung eine erkundigung durch protokoll-auszug, und statt des gebots-rescripts, ein den inhalt des erkannten gebots besagender benachrichtigungs-protokoll-auszug an das betreffende hofraths-collegium staatswirthschaftlichen senats ergehe, und statt der strafandrohung nur die ankuͤndigung eines sonst an uns zu erstattenden vortrags erfolge, der dann, wenn es zum paritions-urtheil kaͤme, auch wirklich nachfolgen muß, damit wir durch weitere vorkehr dem gerichtsgebot nachdruck verschaffen1803 SammlBadStBl. I 1173 Faksimile