Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pardonbrief
Pardonbrief, m.
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[Kg. Christians von Dänemark] perdon vndt sicherungsprieff [für die Kipper]1623 HarzZ. 3 (1951) 16
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allen werbe-officieren wird ... verboten, durchaus keinen deserteur von sr. königl. majestät armee wissentlich für sich anzuwerben, als nur binnen solchen zeiträumen, welche se. königl. majestät zu austheilung der pardon-briefe zu bestimmen sich ... vorbehalten1787 v.Frauenholz,Heerw. IV 307