Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Paraphernalspruch
Paraphernalspruch, m.
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zum fall auch ein weib noch in lebzeiten ihres manns ... erweisen könte, das er in seinem vermögen abnähme ..., dardurch sie künftig ihrer heirath- und paraphernalsprüch gefährt werden möchte, ist sie ... solche abfertigung zu begehren befuegt1654 NÖLO. II 26 § 9