Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Paraphernalgut
Paraphernalgut, n. Vermögen, welches die Ehefrau außer dem Heiratsgut in die Ehe mitbringt, das ihr Eigentum bleibt und von ihrem Mann verwaltet wird bdv.: Paraphernalien vgl. Nebengut (II) hierauf ist von ihres ehewirts M.W. hab und guettern abermalen zu entrichten, ... frau B.W. ihrer paraphernalguetter halben 1618 ZSchwabNeuburg 30 (1903) 72 wann der mann nothdürfftig, und sonst keine lebens-mittel hat, oder zu erwerben weiss, ist die ehe-frau ihm von den ihrigen, nicht allein den ehe- sondern auch paraphernal- und andern güthern zu unterhalten schuldig 1658 Mevius,MecklLREntw. 705 Faksimil…