Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Paragium
Paragium, n. aus frz. parage, vgl. EWFS. 678 in der Rechtswissenschaft des 18. Jh. umstrittene Bezeichnung für die erbrechtliche Ausstattung nachgeborener Söhne aus reichsständischem Geschlecht mit Herrschaftsrechten ohne volle Landeshoheit Sachhinweis: Zedler 26 Sp. 783-785; Moser,StaatsR. XIV 375ff.; Scheidemantel,Repert. IV 41-47 das paragium solle wiederum unterschiedlicher gattung seyn: nemlich entweder bekommt ein nachgebohrener ein stuͤck landes und darinnen das recht der huldigung, einer eigenen regierung, und einige andere stuͤcke der landes-hoheit, oder er erhaͤlt zwar ein stuͤck lan…