Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
papistisch
papistisch, adj.
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die papistische religion, welche ohn und wieder die schrift allein auf menschendecret und satzung ... sich gründetWolfenbüttelKO.(1569) 90 Faksimile
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[es] sollen alle pfarhern unter unserem genedigen herren sich aller papistischen pfaffen enthalten und ... kaine gemainschaft mit ihnen haben1574 Bayern/Sehling,EvKO. XIII 590 Faksimile
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sonder auch mehrberürter revisionen ungeachtet, was von der revisorn papistischer religion und dero vortheil und außbreittung irer jurisdiction eingestrewet werden möchte, allerdings endtladen, und an ir gebürendt orth, dahin sie gehörig, weisen1600 Kratsch,Justiz Anh. 14
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empfahet er wöchentlich bei der ordinari post von papistischen orten briefe1608 WürtVjh.² 20 (1911) 162