Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ostermorgensprache
Ostermorgensprache, f.
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sollen die speise-herren, cämmerer undt andere ambtspersonen jährlich in der oster morgensprache ohne einige exception ihre special rechnung vor der gesambten gülde untadelhafft abzulegen [schuldig sein]1668 Ramdohr,MagdebSeidInn. 98