Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ortsbeamte
Ortsbeamte, m. an einem bestimmten ¹Ort (V) zuständiger Beamter dabey berichtet der orths beambte, wie weder in dem gemeind- noch in dem ambts saal buch zu finden, wer daß gotteshaus zu bauen [habe] 1682 Würzburg/ArchKathKR. 95 (1915) 438 so bald einer willig und angeworben, solle der ordinair tractement a dato seinen anfang nehmen deswegen der angeworbene jeden ortsbeambten oder bedienten muß anbezeiget ... werden vor 1740 ZWestf. 95, 2 (1939) 34 [eine neue Insel wird in Besitz genommen] durch unsere strohm-befahrungs-commißion und den wasser-bau-meister, mit zuziehung des orts beamten 1774 N…