Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Oldenburg
Oldenburg , das Großherzogthum, besteht aus 3 getrennten Landestheilen: dem Herzogthum O., dem Fürstenthum Lübeck und dem Fürstenthum Birkenfeld, mit einer Gesammtoberfläche von 115 QM. mit 284000 E.; das Herzogthum O., der Grundstock des Landes, umfaßt mit Jever und Kniphausen 99 QM. mit 231000 E., darunter 66000 Katholiken, ist von der Nordsee u. Hannover umschlossen, von der Weser, Hunte, Ochtum, Jahde und den östl. Zuflüssen der Ems durchströmt. Das Marschland. 1 / 7 des Ganzen, ist sehr fruchtbar, 6 / 7 des Landes aber sind Geest. Die Industrie ist ohne Bedeutung; die Handelsflotte beträg…