Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
offenbar
offenbar
- ›räumlich offen‹ (allgemein); extensional z. B.: ›offenliegend, nicht zugedeckt‹ (von einer Leiche); ›offen, frei zugänglich‹ (von Wegen); ›unverdeckt‹ (in einem Bild von Baumkronen statt von Wurzeln
- ›dem Menschen aus der ihm verborgenen, unzugänglichen, überirdischen Sinnwelt ,Religion‘ heraus von got, einer göttlich inspirierten Macht (z. B. dem Tod) oder göttlichen Kraft geoffenbart, enthüllt,
- ›aufgrund aller dem Menschen eigenen Erkenntnisvermögen (sinnlicher, rationaler Art) sowie Urteilen (normalpragmatischer, wissenschaftlicher, zeichenbedingter, moralischer, glaubensgesteuerter Art) si
- ›in / vor aller Öffentlichkeit, öffentlich, jedermann sichtbar, hörbar‹
- ›einer breiteren Öffentlichkeit (speziell auch: Gott) bekannt‹
- ›rechtsrelevant, rechtsverbindlich; dem von einer rechtsrelevanten Angelegenheit Betroffenen als bindend bekannt‹
- ›unverfroren, unverschämt‹ (als Charaktereigenschaft e. P.); ›etw. unverhohlen, in aller Öffentlichkeit ausübend, begehend‹ (von Handlungen); ›in aller Öffentlichkeit ausgeübt‹ (resultativ); ›weitgehe
- ›obrigkeitlich (auch: kirchenamtlich) bestellt, mit der schriftlichen Fixierung und Gültigkeitssicherung von Rechtsangelegenheiten betraut‹ (nahezu ausschließlich von schreibern gesagt); als Metonymie