Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Obrigkeitsstand
Obrigkeitsstand, m.
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der andere stand, den gott selbst geschaffen ... hat, ist der regierstand oder oberkeitstand, da gott ... es ... in sonderheit ... geordnet, das gewisse personen ... die herrschafft ... ober andere führen1591 Spangenb.,Adelsp. I 1 Faksimile
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als wir ... von gott in den obrigkeits- und regimentsstand gesetzt, daß wir ... alles dasjenige, so zu gedey ... unserer land und leute vertraͤglich ..., gleich unsern selbsteigen fortsetzen1608 HadelnPriv. 171 Faksimile
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wer den obrigkeitsstand führet1619 DWB. VII 1116