Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Obrigkeitsmarken
Obrigkeitsmarken, pl.
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solliche schmach- und scheltworte, deßgleichen auch andere hochgerichtliche fähl, wie uf dem land, alß uf dem see innerhalb gemelter obrigkeitsmarken und messen der ainhundert und fünfzig werkschuochen ... der gepür nach strafen ... mögen1585 ÜberlingenStR. 600 [ebd.ö.] Faksimile
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wenn G. und die oestreichische collectable unterthanen daselbst in solcher herrschaft und obrigkeits-marken gelegen sind und partem integrantem mit ausmachen1784 Mader,ReichsrMag. IV 555 Faksimile