Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Obrigkeitsherr
Obrigkeitsherr, m.
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alle diejenigen so anjezo zu D. seßhaft ..., seind sanct Catharina spital zu E. alß ihrem natürlichen obrigkeitsherrn mit der hand und fuohr ... zu dienen schuldig1609 WürtLändlRQ. II 161 Faksimile
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die gemeinherrschaft [auch ein novum vocabulum!] gibt keinem obrigkeits-herrn ordnung über und in seinem lehen1631 JbFrkLf. 11/12 (1953) 352
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auf dem bekandten fall, da der obrigkeits-herr die besichtigung der muͤhl, erkundigung der maas und dergleichen sich anzumassen hat1705 KlugeBeamte I² 718 Faksimile