Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Obersteiger
Obersteiger, m.
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solchs solt ir auch den haubtman an eides stat ... vnnd die andernn als geschwornen, obersteiger, marckscheider ... lassenn gelobenn1563 ZBergr. 22 (1881) 77
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soll ... wo geding-haͤuer arbeiten, der ober- und untersteiger ... auffsehen, daß sie die schichten recht und voll arbeiten1698 Span,Bergsp. 239 Faksimile
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obersteiger. bey sich ereignender vakanz soll der schichtmeister nomine der gewerken drey subjekte vorschlagen, und wenn sie insgesammt untuͤchtig, sollen denen gewerken so viel andere angezeiget, dafern aber aus diesen binnen zweymal 14 tagen keiner erkieset wird, von dem bergamte ohne weiteres ex officio einer bestellet werden1718 Schwarz,LausWB. III 352 Faksimile