Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberinspektion
Oberinspektion, f.
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jedoch wo bereit [!] vor diesem sonderbare ordnung vorhanden, so lassen wir es mit vorbehalt unser habender oberinspection darbey bewenden1599 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 463 Anm. r Faksimile
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ober-auffseher. vnser cammermeister vnnd ober-vogt sollen uͤber die muͤhlen die ober-inspection ... haben1615 HessSamml. I 530 Faksimile
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die oberinspection der kirchensachen ... dem landtsherrn reserviret ... bleiben1670 JbWestfKG. 45/46 (1952/53) 77
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daß unser ... ober-forst- und jaͤger-meister ... uͤber die zu unseren cloͤstern ... gehoͤrende gehoͤltze die ober-inspection ... haben ... soll1671 BrschwLO. I 648 Faksimile
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[es wird angeordnet, das Waisenhaus] durch besondere auss dem land erwählte ... männer, doch unter unsere fürstl. ober-inspection ... verwalthen zulassen1714 Ruf,PforzhSchmuckw. 110
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man soll auch von ober-inspections wegen selbst vorgreifen, wann die buͤrgerliche, oder andere niedere obrigkeit ihr amt nicht thut1788 KurpfSamml. IV Reg. s.v. Brod