Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberhoheit
Oberhoheit, f.
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ist ein dorpf ... da das huiß L. alle hoheit, gehorsam, schatz und alle andere oberhoheit gehabt1533 JbWestfKG. 6 (1904) 156
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daß Jevern ... unter jhrer kayserlichen majestaͤt und des heiligen roͤmischen reichs ober-hoheit und schutz ... begriffen ... seye1686 RAbsch. IV 156 Faksimile
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in den unter die oberhoheit des großherzogthums gekommenen standesherrlichen und grundherrlichen gebieten1808 SammlBadStBl. II 546
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die bisher unserer ober-hoheit und lehens-herrlichkeit unterworfenen grafschaften1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 309 Faksimile
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ob jene oberhoheit des reichs ... in ungeregelter masse auf die gesammtheit der deutschen bundesstaaten uͤbergegangen [sei]1820 ProtBundesversamml. X 118