Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Obergerichtsfall
Obergerichtsfall, m.
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wofern er selbst zu diesen unterthanen, ihme in ober-gerichts-faͤllen auch die wache und anlagen zu leisten, ein recht zu haben vermeine1613 Klingner III 505 Faksimile
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allermasen dann in ober-gerichts-faͤllen unsere und unserer herren bruͤdere aemter nicht schuldig sind, die auf cantzleyschrift sitzende erbgerichts-herren um stellung derer unter des amts ober-gerichten gesessenen unterthanen zu requiriren1684 AltenburgSamml. I 140 Faksimile
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[nachdem wir uns] bewogen gefunden haben, nunmehro das bei diebstählen zeither zur qualification zu einem obergerichtsfalle hinlänglich gewesene quantum von vier groschen bis auf zwölf groschen zu erhöhen1810 CSax. I 1394 Faksimile